- +++ SCHNELLTEST AUGSBURG ist vom Gesundheitsreferat Augsburg beauftragt Covid 19 Testungen durchzuführen - danke für Ihr Vertrauen.
- +++ KOSTENLOS testen lassen & gratis FFP2-Maske erhalten. Pandemie gemeinsam eindämmen!
- +++ JETZT SONNTAG LÄNGERE ÖFFNUNGSZEITEN
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An der Wertachbrücke (Nähe Augsburger Plärrer) | 50 Meter von AVV Linie 2 und 4 | Route in Google Maps starten
Schnelltest Zentrum Augsburg
(an der Wertachbrücke)
Täglich 1x kostenloser Bürgertest* auf Covid 19
Im Auftrag des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg testen wir Sie und Ihre Familie auf Covid 19 Antigen mit einem schnellen Testergebnis innerhalb von ca. 15 Minuten. Sie können mit und ohne Termin erscheinen.
Bitte buchen Sie unbedingt einen Termin online. Für Mitbürger, die keine Möglichkeit haben einen Termin online zu buchen, erstellen wir vor Ort einen kurzfristigen Testtermin.
Ohne Termin müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen!
- Bitte essen, trinken und rauchen Sie 15 Min. vor dem Test nicht!
- sanfter Abstrich am Rachen oder Nase
- Bestätigung Ihres Ergebnisses**
- Kostenlose FFP2-Maske nach jeder Testung
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Testung von Kindern / Erwachsenen / familienfreundlich
Formular für Besuch ohne erziehungsberechtigte Person
- WICHTIG: Personalausweis oder Reisepass mit einem Lichtbild erforderlich. Bei Kindern reicht eine Krankenversichertenkarte.
*Der Bürgertest ist für Bürger wieder kostenlos verfügbar (nach Testverordnung vom 12.11.2021 – www.bundesgesundheitsministerium.de). Hierfür ist ein Personalausweis oder Reisepass mit einem Lichtbild erforderlich. Bei Kindern reicht eine Krankenversichertenkarte.
**mit gelisteter Standortnummer. Link zur Liste der Stadt Augsburg
Ablauf der Testung am Standort
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1. Terminbuchung
Buchen Sie schnell einen Termin und übermitteln Sie uns Ihre Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten DSGVO-konform und bestätigen Ihren Termin per E-Mail. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bei Minderjährigen reicht eine Krankenversicherungskarte aus. -
2. Testung
Bitte essen, trinken und rauchen Sie 15 Minuten vor ihrer Testung nicht. Unter Einhaltung von Maskenpflicht (FFP-2) und Mindestabstand von 1.5 Metern kommen Sie bitte pünktlich oder frühestens 15 Minuten vor Ihrem Termin ins Testzentrum. Sie legen uns Ihre Buchungsbestätigung vor und werden am Rachen oder Nase mit einem Abstrich getestet. Minderjährige in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person brauchen dieses Formular. -
3. Covid 19-Testergebnis
Ihr Corona Antigen Testergebnis bekommen Sie nach ca. 20 Minuten per E-Mail oder vor Ort ausgedruckt. Im Falle einer positiven Testung setzen wir Sie und das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis. Lesen Sie hierzu bei "Fragen & Antwort", wie weiter verfahren wird.
Häufige Fragen:
Laut neuer Testverordnung vom 12.11.2021 können sich >> ALLE << wieder mit einem Bürgertest kostenfrei testen lassen.
Unsere Corona-Tests bleiben weiterhin für Sie kostenfrei, wenn Sie zur Ausnahmegruppe gehören, die das Bundesministerium für Gesundheit festlegt. Sie können sich weiterhin 1x TÄGLICH KOSTENLOS testen lassen.
Der Corona-Antigen-Schnelltest ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und gelistet. Bei symptomfreien Personen sind sowohl die Spezifität als auch die Sensitivität der Tests niedriger anzusetzen als bei Infizierten (vgl. Epidemiologisches Bulletin 17/2021 (rki.de).
Bei uns können Sie sich jeden Tag zu unseren Öffnungszeiten testen lassen. Ihr PoC-Testergebnis ist ab der Testung vor Ort 24 Stunden gültig.
Keine Panik! Wir geben unser Bestes, damit Sie schnell ein Testergebnis bekommen. Wenn Sie nach 25-30 Minuten nichts von uns bekommen haben, überprüfen Sie bitte den SPAM-Ordner zuerst, bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Bitte 15 Minuten vor dem Test nicht Rauchen, Essen, Trinken oder Zähneputzen, da es zur Verfälschung des Testergebnisses führen kann.
Kinder können ab 3 Jahren am Rachen getestet werden.
Bei Kinder und Jugendlichen benötigen wir die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person (Formular unten), wenn das Kind oder der Jugendliche alleine zu uns ins Testcenter kommt. Das Formular finden Sie hier: DOWNLOAD
Ihr Testergebnis erhalten Sie ca. 15 -20 Minuten nach Ihrer Testung per E-Mail. Alternativ erhalten Sie Ihr Testergebnis vor Ort ausgedruckt. Im Falle einer positiven Testung auf Covid 19 müssen wir Ihre Daten an das örtliche Gesundheitsamt weiter leiten.
Schützen Sie andere Menschen in ihrem Umfeld und sich! Corona-Tests sind ein wichtiger Baustein in der Pandemie-Bekämpfung, um Symptome schneller nachvollziehbar zu machen. Lesen Sie hier aufsührliche Informationen: Warum soll ich mich auf Corona testen?
Abhängig von Inzidenzwerten werden Testungen verstärkt im Einsatz zur Eindämmung der Pandemie eingesetzt. Hier können Sie weitere Informationen entnehmen: Wann und wo brauche ich ein negatives Testergebnis?
Welchen Test brauche ich? Wie sind die Vorschriften bei der Ausreise? Wie lange ist mein Test gültig?
Lesen Sie hier alle Antworten: Sicher Reisen während der Pandemie
Weitere informationen erhalten sie auch durch das Robert Koch Institut und durch das Auswärtige Amt.
Ebenfalls fordern manche Staaten / Reiseziele im Ausland eine englische Übersetzung des PCR-Ergebnisses. Wenden Sie sich hierfür an ein PCR-Testzentrum. Den Testnachweis erhalten Sie bei uns als elektronisches Dokument unmittelbar nach der Auswertung Ihres Tests direkt per E-Mail.
1. Onlinebuchung
Über unser Online-Buchungssystem wählen Sie einfach und bequem einen Termin aus. Bitte tragen Sie Ihre Daten und Wunschtermin ein. Sie erhalten anschließend eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Bitte bringen Sie Ihre Buchungsbestätigung und Ihr gültiges Ausweisdokument zum Testtermin mit. Wir verarbeiten Ihre Daten DSGVO-konform.
2. Kann ich ohne Termin vorbeikommen?
Ja. Bitte rechnen Sie eine kleine Wartezeit ein. Vor Ort müssen wir Ihre Daten aufnehmen. Danach werden Sie von unseren geschulten Mitarbeitern auf Corona Antigen getestet.
Zwingend erforderlich: Ausweisdokument mit Bild
Im Falle einer positiven Testung auf Covid 19 leiten wir Ihre Daten an das örtlich zuständige Gesundheitsamt weiter. Sie müssen sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben und sich zusätzlich mit einem PCR-Test auf Corona testen lassen - buchen Sie bitte hierfür bei einem örtlichen Testzentrum für den PCR-Test einen Termin und kontaktieren Sie ggf. ihren Hausarzt.
Das zuständige Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über das weitere Vorgehen und Quarantänemaßnahmen aufklären. Zur Beendigung Ihrer Quarantäne steht Ihnen ein kostenloser PoC-Schnelltest zu.
Mit Ihrer Eingabe und Buchung unseres Services erklären Sie sich dazu bereit unserer Datenschutzerklärung, sowie den aktuellen Infektionsschutzgesetzen zuzustimmen. Zum Abgleich Ihrer Daten wie z.B. Wohnort, Vor- und Nachname für den Antigen-Schnelltest brauchen Sie bei uns vor Ort einen Reisepass, Personalausweis, oder Krankenversicherungskarte, damit wir Ihre Angaben prüfen können. Diese nicht relevanten Daten wie z.B. Reise- oder Personalausweispassnummer, Krankenkassennummer werden NICHT von uns erfasst!
Infektionsschutzgesetz
Isolation bei positivem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ist gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25. Februar 2021, Az. GZ6a-G8000-2021/505-8, verpflichtet, sich aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 umgehend in häusliche Isolation zu begeben und sofort Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Mit dem Gesundheitsamt vereinbaren Sie einen Termin für einen zweiten Test auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), um die Infektion zu bestätigen. Ich wurde informiert und bestätige das vor Ort mit meiner Unterschrift. Auch wir verpflichten uns Ihre Daten im Falle eines positiven Ergebnisses datenkonform die Angaben aus Ihrer Kontaktkartei an das örtliche Gesundheitsamt zu übermitteln.
Widerruf von Einwilligungen und Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung
Sofern Sie uns gegenüber Einwilligungen abgegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Ihren Widerruf oder Widerspruch können Sie uns unter den Kontaktdaten unter „Verantwortlicher“ zusenden.
Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung oder Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Auftragsverarbeitung (AV) nach DSGVO - EU-Dateschutz-Grundverordnung
Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsverarbeitung (AV) genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister (eTermin GmbH und B77 Service UG (haftungsbeschränkt)) auf Weisung des Auftraggebers. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern, indem Sie den Dienstleister auf mindestens das gleiche datenschutzrechtliche Niveau verpflichtet, welches der Auftraggeber pflegt. Seit 25.05.2018 wird die Datenverarbeitung im Auftrag in der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Art. 28 geregelt.
Grundlage für die Nutzung ist ein wirksamer Auftragsverarbeitugsvertrag mit den Dienstleistern, der B77 Service UG (haftungsbeschränkt) und eTermin.
Unser Standort:
Schnelltest Augsburg Zentrum
Kostenloses Corona Test
Wertachstraße 3
86153 Augsburg
(ehemalige Videothek)