Wo benötige ich ein negatives Covid-19 Testergebnis?

Bitte informieren Sie sich bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern, der Stadtverwaltung, dem aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz und Coronamaßnahmen (Bundesland, Bund und Ausland) zusätzlich, da wir für die stetig wechselnden Vorschriften keine Gewähr auf die Vollständigkeit unserer zusammengetragenen Informationen übernehmen können. Schnelltest Zentrum München unternimmt selbstverständlich die größtmögliche Anstrengung, um ihr Informationsangebot nach bestem Wissen und Kenntnisstand zu erstellen. Gleichwohl machen es die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Rechtsmaterien erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Corona-Strategie Bayern

Alle Öffnungen und Lockerungen sind derzeit nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die vom Gesetzes wegen oder in Hygienekonzepten festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, etc.

Unter 35

Lokale 7-Tage-Inzidenz
Keine Testpflicht, außer für relevante Ereignisse wie z.B. Kontakt mit infizierter Person (Covid-19), Reisen & Grenzüberschreitung.
Kontaktbeschränkungen auf maximal 10 Personen beliebig vielen Haushalten. Genesene, Geimpfte und Kinder unter 13 Jahren zählen nicht mit.
Altenheime, Seniorenresidenz, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Nur mit negativem Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigenschnelltest. Entfällt für Geimpfte oder Genesene, deren Erkrankung mindestens 28 Tage in der Vergangenheit stattfand.
Check-In mit Kontaktdaten bei z.B. Kinos, Gaststätten, Veranstaltungen
Öffentliche und private Veranstaltungen: Draußen bis 100 Personen, drinnen bis 50 Personen zuzüglich Geimpfte und Genesene.
Hotelaufenthalte nur mit negativen Testergebnis.
Vollgeimpfte haben Gleichstellung zu negativ getesteten Personen, außer es gilt eine andere Vorschrift.
Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit Bestuhlung bis 500 Personen und Abstandskonzept zulässig.
Ausgangssperre aufgehoben.

35 bis 100 (3G)

Lokale 7-Tage-Inzidenz
Keine Testpflicht, außer für relevante Ereignisse wie z.B. Kontakt mit infizierter Person (Covid-19), Reisen & Grenzüberschreitung.
Keine Testpflicht, außer für relevante Ereignisse wie z.B. Kontakt mit infizierter Person (Covid-19), Reisen & Grenzüberschreitung.
Keine Testpflicht, außer für relevante Ereignisse wie z.B. Kontakt mit infizierter Person (Covid-19), Reisen & Grenzüberschreitung.
Keine Testpflicht, außer für relevante Ereignisse wie z.B. Kontakt mit infizierter Person (Covid-19), Reisen & Grenzüberschreitung.

Über 100

Lokale 7-Tage-Inzidenz
Die nationale Bundesnotbremse tritt in Kraft.
Ratsam, sich in regelmäßigen Abständen für die Arbeit oder das Treffen mit anderen Personen testen zu lassen.
Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr.
Sport bis 24 Uhr erlaubt.
2x pro Woche Testung von Schülern bei Wechselunterricht. (an drei aneinander folgenden Tagen bei lokaler Inzidenz über 165)

Lesen Sie hierzu alle Vorschriften und Beschränkungen: Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

Bitte informieren Sie sich bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern, der Stadtverwaltung, dem aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz und Coronamaßnahmen (Bundesland, Bund und Ausland) zusätzlich, da wir für die stetig wechselnden Vorschriften keine Gewähr auf die Vollständigkeit unserer zusammengetragenen Informationen übernehmen können. Schnelltest Zentrum München unternimmt selbstverständlich die größtmögliche Anstrengung, um ihr Informationsangebot nach bestem Wissen und Kenntnisstand zu erstellen. Gleichwohl machen es die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Rechtsmaterien erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Bar / Kneipe
Bibliothek
Einzelhändler
Erste Hilfe Kurs
Fernreise
Flüge
Friseure / Kosmetik
Gastronomie
Gedenkstätte
Hochschulen
Hotels
Kino / Freizeit
Körpernahe Dienstleistungen
Kulturveranstaltungen
Messe
Museum / Galerie
Öffentliche Einrichtungen
Prostitutionsgewerbe
Schule / Hort / Kita
Schwimmbäder
Sportverein
Zoo

In den meisten Fällen reicht ein negativer Schnelltest, der vom geschulten Personal in einem von örtlichen Gesundheitsamt beauftragten Schnelltestzentrum durchgeführt und bestätigt wird. 

Je nach Testzentrum dauert die Auswertung eines Antigen-Schnelltests ca. 15 bis 20 Minuten, bis sie Ihr Covid 19-Testergebnis bekommen. 

Der Antigen-Schnelltest hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Der PCR-Schnelltest hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. 

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